Stand Urhebervertragsrecht November 2016

Enttäuschende Wendung bei der Gesetzesnovelle zum Urhebervertragsrecht

Nachdem im Herbst 2015 ein begrüßenswerter Referentenentwurf zum neuen Urhebervertragsrecht vorgestellt wurde, enttäuscht der jetzt vorliegende Vorschlag in vielen Punkten.

Ein verbessertes Urhebervertragsrecht sollte laut Koalitionsvereinbarung Vertragsparität gewährleisten, d.h.  die Berufskreativen, deren - zumeist auf Selbstausbeutung beruhende - Arbeit die Grundlage für die Beschäftigung von 1,6 Millionen liefert, sollen mit den Kulturkonzernen auf Augenhöhe über angemessene Vergütungsmodelle verhandeln können. Die Novelle sollte auch sicherstellen, unfairen Vergütungsabsprachen, insbesondere unangemessenen Einmalzahlungen (Total Buy-Outs) und dem im journalistischen Bereich praktizierten "Blacklisting" entgegenzuwirken. In beiden Punkten versagt der Entwurf.

Zum einen fehlen essentielle Instrumente wie die Pflicht zur gemeinsamen Vergütungsregelung sowie ein Verbandsklagerecht. Dabei wäre gerade das hilfreich für angstfreie Verhandlungen auf Augenhöhe. Für Buchautorinnen wäre es z.B. wünschenswert, dass eine Mindestbeteiligung an Printwerken nach Ausgabenart festgeschrieben wird,  z.B. mindestens 6 % vom Taschenbuch, mindestens 10 % vom Hardcover. Zum Vergleich: Amazon verlangt 55 % vom Ladenpreis nur dafür, dass es ein Buch auf Lager hält. 

 Zum anderen  ist im Regierungsentwurf der Auskunftsanspruch nun völlig unzureichend geregelt.E in entscheidender Satz wurde gestrichen, nämlich dass der Künstler Anspruch auch auf Auskunft von Dritten Vertragspartnern habe. Das wird für Buchautorinnen dann relevant, wenn Lizenzen verkauft werden – z.B. als Hörbuch oder Übersetzung, aber auch, wenn es um zweifelhafte Geschäftsmodelle wie die Amazon Flatrate geht. Wie soll eine faire Vergütung gewährleistet werden, solange diese dritten Vertragspartner nicht explizit zu einer Auskunft über einzelne Nutzungen verpflichtet sind?

Des weiteren wurde der Rechterückruf auf diejenigen Urhebenden reduziert, die ihre Rechte mittels Pauschalverträgen, sprich Total Buy-Outs abgetreten haben. Dieser ergänzende Passus war im Referentenentwurf nicht enthalten. Er legitimiert Verträge, die für Berufsautorinnen nachteilig sind: es wird nur einmal und in geringer Höhe bezahlt –  ganz gleich, wie oft ein Verlag die Arbeit nutzt. Zum anderen beschränkt sich das Rückrufrecht nach zehn Jahren (in der jetzigen Fassung) nur auf ein „Recht zur anderweitigen Verwertung“ einfacher Nutzungsrechte, während für die verbleibende Dauer der Einräumung das Nutzungsrecht des ersten Inhabers fortbesteht. Unzufriedenheit entsteht bei uns jedoch in den ersten drei bis fünf Jahren! In der Zeit werden Werke, die sich nicht durchsetzen können, zur Backlist-Leiche und verschwinden aus den Buchhandelsregalen.  Die Initiative Urheberrecht und das neugegründete Netzwerk Autorenrechte kämpft mit uns und für uns für eine Nachbesserung der oben genannten Punkte und ich hoffe für uns alle, dass wir die Parlamentarier noch zu einem Umschwenken in Richtung Autorenrechte bewegen können.

Stellungnahme der Inititative Urhberrecht: http://urheber.info/positionen/gesetzgebung/urhebervertragsrecht

 

Stellungnahme zum EU Richtlinienvorschlag Urh.Recht im digitalen Binnenmarkt

AutorInnen fordern ein klares Bekenntnis zu fairen Konditionen für Berufskünstlerinnen und -künstlern

Zum Welttag des Buches und des Urheberrechts:

Mörderische Schwestern e.V. fordert von Justizminister Heiko Maas gemeinsam mit zehn Autoren- und Autorinnenverbänden ein klares Bekenntnis zu fairen Konditionen für Berufskünstlerinnen und -künstlern

BAMBERG 22./23.4.2016 // Zum Welttag des Buches und des Urheberrechts

Im Herbst und Winter 2015/16 und zuletzt Mitte Februar 2016 machte Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas den deutschen Berufskünstlerinnen und
-künstlern Hoffnung auf eine Stärkung ihrer Rechte als Urheberinnen und Urheber. Auf angemessene Vergütung, und auf Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Verlagen und anderen Vertragspartnern. Leider entspricht die am 17.3.2016 offiziell vorgestellte Version des Regierungsentwurfs zur „verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ den Erwartungen nicht mehr.

Diese überarbeitete Version des Referentenentwurf beinhaltet keine signifikante Verbesserung der Situation von professionellen Urhebenden und ignoriert die konstruktiven Vorschläge der Urheber, die der Justizminister von Künstler-Verbänden einforderte – und erhielt. Der Regierungsentwurf manifestiert die Machtlosigkeit der Kulturarbeiterinnen und
-arbeiter gegenüber den „Großen“ der Branche. Vor allem in jenen Belangen, in denen es um unsere Arbeitsbedingungen und unser Arbeitsauskommen geht.

Die Regierung hat uns mit diesem Gesetzentwurf wie schon ihre Vorgängerinnen unter dem massiven Druck von Kulturgroßkonzernen im Stich gelassen.

Wir sagen: Die in der Koalitionsvereinbarung und im Referentenentwurf versprochene Stärkung unserer Rechte hat sich mit dem Regierungsentwurf in eine Bankrotterklärung verwandelt.

Wir fragen: Warum gehen die Änderungen sogar weit über das hinaus, was viele Verlage oder Verwertungspartner gefordert haben?

Um ein Beispiel zu nennen: Dass beim Rückruf die 5 Jahre in 10 Jahre verwandelt wurden (dieser Zeitraum kann individuell oder auch für Berufsgruppen verlängert werden), findet ja viel Zustimmung. Aber das Ganze soll jetzt nur bei Pauschalvereinbarungen gelten!

Mit Verlaub: Für welchen Urheber / welche Urheberin soll das ein Vorteil sein? Für die Buchautorinnen und Buchautoren sicher nicht!

Dabei hätte ein ausgewogenes Urhebervertragsrecht, wie es auch von Autorenverbänden – sowie von der Initiative Urheberrecht – mit Augenmaß für Bedürfnisse der Verwerterseite entwickelt wurde, endlich für eine Auflösung der noch zu häufigen Asymmetrien von Autorenschaft/Verwerter in der Buchbranche sorgen können.

Denn en gros sind Autoren und Autorinnen bei Verhandlungen von Rechteübertragungen und Honoraren machtlos. Jeder zehnte Autor befindet sich in einer akuten Konfliktsituation mit seinem Verlag, mindestens jeder dritte fühlt sich schlecht behandelt und vertraglich benachteiligt.Bislang können nur sieben Prozent aller Schreibenden von dieser Arbeit leben. Zurzeit erhält ein Buchautor, eine Buchautorin in Deutschland im Schnitt einen Durchschnitts-Stundenlohn von 1,44 Euro durch Vorschuss und den Verkauf an einem Buch.

Wenn Autorinnen und Autoren in Deutschland in der Lage sein sollen, auf stabiler vertraglicher Basis kreative Werke zu schöpfen, muss der Regierungs-Entwurf vom 17.03.2016 zugunsten der Urhebenden modifiziert werden!

Insbesondere kritisieren die Verbände der Autorinnen und Autoren:

·      dass der Anspruch auf angemessene Vergütung für jede Nutzung eines Werkes als Grundlage für die Berechnung der Vergütung gestrichen wurde.

·      dass die Möglichkeit des Rechterückrufs entscheidend verwässert wird: Statt allen AutorInnen zu ermöglichen, nach angemessener Verwertungszeit wieder über das eigene Werk verfügen zu können, sollen die UrheberInnen nun nur noch ein „Recht zur anderweitigen Verwertung“ einfacher Nutzungsrechte zurück­bekommen – und selbst das nur für AutorInnen mit Pauschalverträgen.  Zusätzlich wird der Abschluss von Buy-out-Verträgen für Verwerter erleichtert und gesetzlich erstmals ausdrücklich akzeptiert.

·      dass der Auskunftsanspruch entscheidend entschärft wird. Statt einer transparenten Grundlage für die Überprüfung der Abrechnungen ermöglicht zu bekommen, können die meisten UrheberInnen in wichtigen Branchen wie Presse, Film, Hörfunk und Fernsehen den Auskunftsanspruch den Verwertern gegenüber gar nicht geltend machen. Andere Bereiche werden sogar von jeglichem Auskunftsanspruch ausgeschlossen.

So fordern die unterzeichnenden AutorInnenvereine und -verbände zur Stärkung der Rechte aller Autoren und Autorinnen daher: Rechterückfall erleichtern, Auskunftsanspruch garantieren, Vergütung nach Nutzung gewährleisten!

Wenn Autorinnen und Autoren auch in Zukunft in der Lage sein sollen, Deutschland als Land der Dichter, Denker und Widerstandskünstler zu bewahren, muss der Gesetzesentwurf erneut überarbeitet werden und als klares Bekenntnis zu den Urhebern und Urheberinnen ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen, die 7200 Autorinnen und Autoren folgender elf Verbände:

42er autoren            w Autorinnenvereinigung   w BVjA – Bundesverband Junger Autoren Autorinnen            w DELIA – Deutsche Liebesroman AutorInnen  w   Mörderische Schwestern w Hamburger Autorenvereinigung w PAN – Phantastik-Autoren-Netzwerk    w PEN-Zentrum Deutschland  w Das Syndikat – Verband deutschsprachiger Kriminalschrift­stellerInnen   w TSWTC – Three Seas Writers and Translators Council w VS  – Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller

 

Weiterführende Links:

 

 

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Bündnis für das Urheberrecht

Ein funktionierendes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums ist elementar für den Erhalt des Kulturbetriebes.

Über Jahrhunderte waren Künstler von Mäzenen abhängig, um von ihrer Kunst leben zu können, dies ist heute dank eines starken Urheberrechts nicht mehr der Fall, auch wenn es nach wie vor nur einem sehr geringen Prozentsatz von Künstlern möglich ist, tatsächlich von ihrer Kunst zu leben. Doch selbst diesen wenigen würde bei einer Aufweichung oder gar Abschaffung des Urheberrechts, wie es von diversen Netzpolitikern vehement gefordert wird, ihre Existenzgrundlage genommen. Begründet wird die geforderte Abschaffung/Aufweichung des Urheberrechts mit der Stärkung der Verbraucherrechte sowie der Anpassung an digitale Notwendigkeiten.
Das klingt zunächst positiv. Verbraucherrechte stärken und mit der Zeit gehen, daran kann nichts Schlechtes sein - mag man denken. Falsch gedacht: Denn welche Verbraucherrechte sollen hier gestärkt werden? Der kostenlose oder kostengünstige Zugang zu den von Künstlern geschaffenen Werken. Die immer weiter um sich greifende Haltung, alles für "lau" zu bekommen, wie der so bekannte wie abstoßende Werbespruch "Geiz ist geil" uns jahrelang vorgebetet hat. Nebenwirkung: Der Verdienst des Künstlers und der Menschen und Firmen, die an der Schaffung des Werkes beteiligt sind (Verlage, Produktionsfirmen, Musikstudios etc. - eine große zig-tausend-arbeitsplatzstarke Branche), wird immer geringer, der Verdienst der legalen und illegalen online-Vertriebsplattformen immer größer.
Sprich: Auf Kosten der Schaffenden bereicheren sich die Verteilenden, die einzigen Spieler in der Branche, die dann wahrhaftig an den von den Künstlern geschaffenen Inhalten verdienen, ob durch Werbung oder Aboverträge. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn die geforderte Wiederverkaufbarkeit von E-Books gesetzlich genehmigt wird. Anders wie bei analogen Werken, die ein- bis zweimal wiederverkäuflich sind, bevor die Abnutzung eine weitere Verkaufbarkeit einschränkt, ist eine E-Book-Datei unbegrenzt wiederverkäuflich. Die Wiederverkaufskette (= Sekundärmarkt) würde den regulären Verkauf (= Primärmarkt), an dem die Schaffenden finanziell beteiligt sind, einbrechen lassen und damit die Finanzierung neuer Projekte gefährden oder gar verhindern. Bereits jetzt übersteigt der 'Content'-Schwarzmarkt den Weißmarkt um ein 10-40-faches (je nach Region und Subbranche) - welchen kommerziellen Schaden dies anrichtet, kann sich jeder ausrechnen.
Was wird wohl passieren, wenn ein aufgeweichtes oder gar ein fehlendes Urheberrecht diesen illegalen Schwarzmarkt in die Legalität befördert? Nur, wenn Künstler und ihre Produktionspartner nicht mehr von ihrer Kunst leben können - wer soll die Kulturlandschaft dann gestalten? Wer soll die Pluralität der Kulturlandschaft sichern? Die Impulse durch Querdenker, Tabubrecher und Aufrüttler fördern, die für eine freie, demokratische Gesellschaft notwendig sind?

Mehr und weiterführende Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie hier:

Umfassende Infos zum Urheberrecht  auf der Webseite der Initiative Urheberrecht - Positionen, Gesetzgebung und Rechtsprechung

EU-Konsultation zum Thema PIRATERIE - bitte mitmachen und mitbestimmen! 

Spießer, nette Leute: ePiraten sind auch nur Menschen - ein Schnappschuß des Pirateriemarktes von Nina George

Wir geben acht aufs Wort - von Nina George

Eine Kriegserklärung an das Buch - Roland Reuß über Autoren- und Urheberrechte in der FAZ online

Top 10 Pirated Movies of 2015 See Alarming Increase in Downloads - Andrew Wallenstein in Variety

Digitale Demokratie statt Datendiktatur - ein kritischer Blick auf die Digitalisierung der Gesellschaft von Dirk Helbing, Bruno S. Frey, Gerd Giegerenzer, Ernst Hafen, Michael Hagener, Yvonne Hofstetter, Jeroen van den Hoven, Roberto V. Zicari und Andrej Zwitter in spektrum.de

Everyone Is Doomed (Except Adele):The cold, Hard Truth about the Nielsen Music Report - Michael Nelson in stereogum

 

 

Welche Aktionen und Initiativen wir unterstützen

Zurzeit unterstützen wir die europäische Intiative "Copyright for Freedom" und die Initiative Urheberrecht, das"Aktionsbündnis Urheberrecht", in dem sich viele deutschsprachige AutorInnenverbände beteiligen. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema auf der Webseite der Aktion "Ja zum Urheberrecht" und auf der Facebookseite ja.zum.urheberrecht , die von den Syndikatsmitgliedern Angela Eßer, Nina George und Christiane Dieckerhoff eingerichtet wurden. Weitere Engagements und Aktionen sind in Planung.