Netzwerk Autorenrechte: Neun Schriftsteller-Verbände gründen Literaturlobby

PRESSEMITTEILUNG

Neun Schriftsteller-Verbände gründen Literaturlobby:

Netzwerk Autorenrechtekämpft künftig gemeinsam für die Belange von Autorinnen und Autoren

BERLIN  I  14.Oktober 2016: Rückschläge beim Urhebervertragsrecht, Stagnation bei der Regulierung von Plattformen, Aufschwung der Piraterie: Vor diesem Hintergrund wurde am 2. Oktober 2016 in Berlin auf Initiative der Schriftstellerin Nina George eine neue, starke Lobby für Buchautorinnen und -autoren konstituiert: das Netzwerk Autorenrechte, gegründet von den größten deutschsprachigen Schriftsteller- und Schriftstellerinnenorganisationen, darunter das PEN-Zentrum Deutschland, der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), das Syndikat und die Mörderischen Schwestern e.V.

Intensiver Austausch, verbandsübergreifende Kooperationen und Erklärungen sowie eine repräsentative Stimme gegenüber Politik und Branchenakteuren bei der Vertretung der Rechte von (Buch)-Autorinnen und Autoren sind die erklärten gemeinsamen Ziele der Initiative. Zu ihr gehören: Die 42er Autoren, die Autorinnen­vereinigung, der Bundesverband junger Autoren BVjA, die Mörderischen Schwestern e.V., das Phantastik-Autoren-Netzwerk PAN, das deutsche PEN-Zentrum, das Syndikat, das Three Seas’ Writers’ and Translators’ Council (TSWTC) und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Das Netzwerk repräsentiert damit über 7000 Autorinnen und Autoren der Literaturbranche.

„Autorinnen und Autoren brauchen genau jetzt eine Lobby“, erklärt Impulsgeberin Nina George. „Ob gegenüber Politik, Verlagen, Bibliotheken, Digitalunternehmen, Geräte­herstellern oder Gesetzgeber. Damit die Autorinnen der Zukunft weder von Mäzenen noch Subventionen abhängig sind.“

Die erste gemeinsame Erklärung des Netzwerk Autorenrechte zum Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht fordert ein klares Bekenntnis zu fairen Konditionen für Berufskünstlerinnen und -künstlern. Die gesamte Erklärung, alle Ziele des Netzwerkes, Details zu den beteiligten Verbänden, Fotos, Zitate und Ansprechpartner finden Sie auf den Homepages der beteiligten Verbände, auf www.fairerbuchmarkt.de sowie ab 19.10. unter www.netzwerk-autorenrechte.de

Das Netzwerk Autorenrechteauf der Buchmesse

Mittwoch, 19.10.2016, 15.30 - 16.00 Uhr (Selfpublishing Bühne, Halle 3.0 K 13)

„Vernetzt Euch! Engagiert Euch“ - Das Netzwerk Autorenrechte stellt sich vor. 

 

Das Netzwerk Autorenrechte wurde am 2.10.2016 von neun Schriftstellerverbänden in Berlin gegründet und repräsentiert über 7000 Autorinnen und Autoren der Buchbranche.

 

 

 

v.l.n.r. (vorne) Nina George (PEN Beirätin), Imre Török (Vize-Vorsitzender VS), Cordula Hamann (42er Autoren), Jana Jürß (Sprecherin Das Syndikat), Eva Leipprand (Budnesvorsitzende VS), Ute Hacker (Vorsitzende Autorinnenvereinigung), Dorrit Bartel (42er Autorinen). v.l.n.r. (hinten) Jo Kramer (Redaktion Initiative Fairer Buchmarkt), Tobias Kiwitt (Sprecher BVjA), Gino Leineweber (Präsident TSWTC), Lena Falkenhagen (PAN), Janet Clark (Präsidentin Mörderische Schwestern)

Fotos: © bibo Loebnau

Pressemitteilungen zum Download nachstehend

Kurzversion (wie abgebildet)

Langversion (inklusive Statements der Gründungsmitglieder)

Netzwerk Autorenrechte: Neun Schriftsteller-Verbände gründen Literaturlobby

AutorInnen fordern klares Bekenntnis zu fairen Konditionen

Zum Welttag des Buches und des Urheberrechts:

Mörderische Schwestern e.V. fordert von Justizminister Heiko Maas gemeinsam mit zehn Autoren- und Autorinnenverbänden ein klares Bekenntnis zu fairen Konditionen für Berufskünstlerinnen und -künstlern

BAMBERG 22./23.4.2016 // Zum Welttag des Buches und des Urheberrechts

Im Herbst und Winter 2015/16 und zuletzt Mitte Februar 2016 machte Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas den deutschen Berufskünstlerinnen und
-künstlern Hoffnung auf eine Stärkung ihrer Rechte als Urheberinnen und Urheber. Auf angemessene Vergütung, und auf Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Verlagen und anderen Vertragspartnern. Leider entspricht die am 17.3.2016 offiziell vorgestellte Version des Regierungsentwurfs zur „verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ den Erwartungen nicht mehr.

Diese überarbeitete Version des Referentenentwurf beinhaltet keine signifikante Verbesserung der Situation von professionellen Urhebenden und ignoriert die konstruktiven Vorschläge der Urheber, die der Justizminister von Künstler-Verbänden einforderte – und erhielt. Der Regierungsentwurf manifestiert die Machtlosigkeit der Kulturarbeiterinnen und
-arbeiter gegenüber den „Großen“ der Branche. Vor allem in jenen Belangen, in denen es um unsere Arbeitsbedingungen und unser Arbeitsauskommen geht.

Die Regierung hat uns mit diesem Gesetzentwurf wie schon ihre Vorgängerinnen unter dem massiven Druck von Kulturgroßkonzernen im Stich gelassen.

Wir sagen: Die in der Koalitionsvereinbarung und im Referentenentwurf versprochene Stärkung unserer Rechte hat sich mit dem Regierungsentwurf in eine Bankrotterklärung verwandelt.

Wir fragen: Warum gehen die Änderungen sogar weit über das hinaus, was viele Verlage oder Verwertungspartner gefordert haben?

Um ein Beispiel zu nennen: Dass beim Rückruf die 5 Jahre in 10 Jahre verwandelt wurden (dieser Zeitraum kann individuell oder auch für Berufsgruppen verlängert werden), findet ja viel Zustimmung. Aber das Ganze soll jetzt nur bei Pauschalvereinbarungen gelten!

Mit Verlaub: Für welchen Urheber / welche Urheberin soll das ein Vorteil sein? Für die Buchautorinnen und Buchautoren sicher nicht!

Dabei hätte ein ausgewogenes Urhebervertragsrecht, wie es auch von Autorenverbänden – sowie von der Initiative Urheberrecht – mit Augenmaß für Bedürfnisse der Verwerterseite entwickelt wurde, endlich für eine Auflösung der noch zu häufigen Asymmetrien von Autorenschaft/Verwerter in der Buchbranche sorgen können.

Denn en gros sind Autoren und Autorinnen bei Verhandlungen von Rechteübertragungen und Honoraren machtlos. Jeder zehnte Autor befindet sich in einer akuten Konfliktsituation mit seinem Verlag, mindestens jeder dritte fühlt sich schlecht behandelt und vertraglich benachteiligt.Bislang können nur sieben Prozent aller Schreibenden von dieser Arbeit leben. Zurzeit erhält ein Buchautor, eine Buchautorin in Deutschland im Schnitt einen Durchschnitts-Stundenlohn von 1,44 Euro durch Vorschuss und den Verkauf an einem Buch.

Wenn Autorinnen und Autoren in Deutschland in der Lage sein sollen, auf stabiler vertraglicher Basis kreative Werke zu schöpfen, muss der Regierungs-Entwurf vom 17.03.2016 zugunsten der Urhebenden modifiziert werden!

Insbesondere kritisieren die Verbände der Autorinnen und Autoren:

·      dass der Anspruch auf angemessene Vergütung für jede Nutzung eines Werkes als Grundlage für die Berechnung der Vergütung gestrichen wurde.

·      dass die Möglichkeit des Rechterückrufs entscheidend verwässert wird: Statt allen AutorInnen zu ermöglichen, nach angemessener Verwertungszeit wieder über das eigene Werk verfügen zu können, sollen die UrheberInnen nun nur noch ein „Recht zur anderweitigen Verwertung“ einfacher Nutzungsrechte zurück­bekommen – und selbst das nur für AutorInnen mit Pauschalverträgen.  Zusätzlich wird der Abschluss von Buy-out-Verträgen für Verwerter erleichtert und gesetzlich erstmals ausdrücklich akzeptiert.

·      dass der Auskunftsanspruch entscheidend entschärft wird. Statt einer transparenten Grundlage für die Überprüfung der Abrechnungen ermöglicht zu bekommen, können die meisten UrheberInnen in wichtigen Branchen wie Presse, Film, Hörfunk und Fernsehen den Auskunftsanspruch den Verwertern gegenüber gar nicht geltend machen. Andere Bereiche werden sogar von jeglichem Auskunftsanspruch ausgeschlossen.

So fordern die unterzeichnenden AutorInnenvereine und -verbände zur Stärkung der Rechte aller Autoren und Autorinnen daher: Rechterückfall erleichtern, Auskunftsanspruch garantieren, Vergütung nach Nutzung gewährleisten!

Wenn Autorinnen und Autoren auch in Zukunft in der Lage sein sollen, Deutschland als Land der Dichter, Denker und Widerstandskünstler zu bewahren, muss der Gesetzesentwurf erneut überarbeitet werden und als klares Bekenntnis zu den Urhebern und Urheberinnen ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen, die 7200 Autorinnen und Autoren folgender elf Verbände:

42er autoren            w Autorinnenvereinigung   w BVjA – Bundesverband Junger Autoren Autorinnen            w DELIA – Deutsche Liebesroman AutorInnen  w   Mörderische Schwestern w Hamburger Autorenvereinigung w PAN – Phantastik-Autoren-Netzwerk    w PEN-Zentrum Deutschland  w Das Syndikat – Verband deutschsprachiger Kriminalschrift­stellerInnen   w TSWTC – Three Seas Writers and Translators Council w VS  – Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller

 

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Das Arbeitsstipendium 2016