Autoren-Rechte und –Pflichten

Rechtsseminar mit Tobis Kiwitt: Spannend wie ein Krimi!

„Was ich schon immer über meine Rechte beim Schreiben und Veröffentlichen wissen wollte“ – mit diesem Untertitel veranstaltete der Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. (BVjA) am 02. September ein virtuelles Rechtsseminar mit Rechtsanwalt und BVjA-Vorstandssprecher Tobias Kiwitt.

Die Agenda umfasste die Punkte Buchtitel, Plagiat, Ideenklau, Zitate, Persönlichkeitsrechte, Fortsetzung bekannter Werke, Probleme mit dem Verlag und „Worauf achten beim Verlagsvertrag“.  Mehr als 12 Teilnehmende diskutierten angeregten oder hörten konzentriert zu, wenn Kiwitt reale Fälle aus dem Medienrecht zitierte.

Aufregend wurde es beim Thema „Persönlichkeitsrechte“. Das Wiedererkennung von Personen in geschriebenen Werken kann fatale Folgen haben, sowohl für den Verlag als auch für den Verfasser. Wenn sich eine Person wiedererkannt fühlt, hat sie Unterlassungsansprüche! So schilderte Kiwitt einen Fall, bei dem es sich mehr um einen familiären Rachefeldzug zu handeln scheint, als um den Schutz der Privatsphäre. Das Buch konnte bis heute nicht veröffentlicht werden – der Rechtsstreit dauert an. Anders wiederrum verhält es sich bei Personen des öffentlichen Lebens. Auch steht es z.B. einem Weingut frei, dagegen vorzugehen, dass auf seinem Gelände ein literarischer Mord geschieht.

Auch der Vorwurf des „Plagiats“ kann Schriftsteller-Existenzen vernichten. Der Begriff Plagiat (lat. plagium) kommt übrigens von „Menschenraub“!

Beim „Urheberrecht“ brachte der Rechtsanwalt manche Überraschung ans Licht. Wir wissen es alle: Das Urheberrecht gilt in Deutschland 70 Jahre bis über den Tod des Autors hinaus. Aber was steht eigentlich genau in unseren Verträgen zur Rechteübertragung? Welche Rechte gewähre ich dem Verlag? Will ich das so? Kiwitt bat in diesem Zusammenhang unter anderem, z.B. „immer den Normvertrag hinzuzuziehen und gegen zu lesen“. „Es handelt sich dabei nicht um eine Norm“ betonte er. Der so genannte „Normvertrag“ ist eine von Autoren festgelegte Grundlage, die vom deutschen Schriftstellerverband mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels ausgehandelt wurde. „Es handelt sich dabei um eine Art Mindestvertrag, einen Rahmen innerhalb dessen sich der Verlagsvertrag bewegen sollte“, so Kiwitt.   

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, dass die Vertragsrechtsreform von 2016, „noch immer“ als Referentenentwurf im Bundestag feststeckt. Engagierte Lobbyarbeit kann hier helfen und wird getan. Politisches Engagement ist hier gefragt.

Es war ein wichtiges und spannendes Seminar. Danke an Tobias Kiwitt und den BVjA, der die Einladung auch an die Mörderische Schwestern e.V. weitergeleitet hatte.

www.jungeautoren.org / Gudrun Bendel